Ingenieurbüro BrehmeOsnabrück |
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Wissenswertes zur Umweltplakette
Am 3.1.2012 wurde die letzte Stufe der Umweltzone in Osnabrück eingeführt. Damit dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette oder gültiger Ausnahmegenehmigung in die Innenstadt von Osnabrück. Dies gilt auch für die Innenstädte von Bremen, Hannover, Berlin. In Münster sind noch Fahrzeuge mit grüner und gelber Plakette erlaubt. Anfang 2012 gibt es 50 Umweltzonen in Deutschland. Den aktuellen Stand können sie hier finden.Umweltzonen sind Gebiete, in denen Fahrverbote für Kraftfahrzeuge mit hohen Feinstaub- und Stickstoffdioxidemissionen festgelegt werden. Von den Verboten sind besonders ältere Dieselfahrzeuge ohne Rußpartikelfilter und Benziner ohne geregelten Katalysator betroffen. Hier können Sie die Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug ermitteln. Maßgeblich für die Einstufung ist die Emissionsschlüsselnummer im Feld 14.1 im Fahrzeugschein. Eine Umweltplakette erhalten Sie von allen Fahrzeugprüfern, der Stadtverwaltung und in allen Kfz-Werkstätten, die Abgasuntersuchungen durchführen. Hat man so eine Plakette nicht und fährt trotzdem rein, kostet das 40 Euro und wird mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei geahndet. Förderung der Nachrüstung von Dieselfahrzeugen Im Haushaltsjahr 2012 stehen für das Programm 30 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können rund 90.000 Nachrüstungen gefördert werden. Gefördert wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw und von zur Güterbeförderung genutzten Diesel-Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t. Halter dieser Fahrzeuge können für die Nachrüstung ihres Fahrzeuges mit einem Partikelfilter 330 Euro Zuschuss vom Staat erhalten. Die Antragstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hier ist eine Datenbank, die einen Überblick über erhältliche Nachrüstfiltersysteme für Diesel-Pkw und Transporter bietet. Ausnahmeregelungen für die Umweltplakette Folgende Fahrzeuge dürfen gemäß Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung in der Umweltzone generell ohne Plakette fahren:
Diesel-Fahrzeuge, die keine grüne Feinstaubplakette haben, für die aber kein nachrüstbarer Rußfilter angeboten wird, können eine Ausnahmegenehmigung (Rechtsgrundlage: § 40 BImSchG) für 1 Jahr vom Verkehrsverbot für die Umweltzone in den Städten Osnabrück und Hannover bekommen, wenn 4 Kriterien vorliegen:
Kontakt: Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Brehme |
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