Ingenieurbüro Brehme

Osnabrück

 
       
   
 

Sie benötigen eine Zweitschrift von einem Untersuchungsbericht?


  • unter UB-online können Sie selber prüfen, ob für Ihr Fahrzeug bei der GTÜ Untersuchungsberichte vorliegen.
  • nötige Angaben für die Suche nach Untersuchungsberichten im Fahrzeugschein (EZ, HSN, TSN, FIN)
    neu: Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Felder: B, 2.1, 2.2, E)
    alt: Fahrzeugschein (Felder: 32, zu2, zu3, 4)
    oder im Untersuchungsbericht: UB-Nr. und FIN

Abkürzungen
FIN: Fahrzeug-Ident. Nr.
EZ: Erstzulassung des Kfz
HSN: Herstellerschlüsselnummer
TSN: Typschlüsselnummer
UB-Nr: Untersuchungsberichtsnummer


Bitte beachten Sie:
  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Untersuchungsberichte von Kfz-Hauptuntersuchungen nicht per FAX oder eMail verschickt werden.
  • Untersuchungsberichte dürfen nur an berechtigte Personen herausgegeben werden, also an den Halter des Fahrzeugs oder an Händler, in dessen Fahrzeugbestand sich das Fahrzeug befindet.
  • Es dürfen nur "Zweitschriften" herausgegeben werden. Diese enthalten nur Daten, mit denen eine An- oder Ummeldung oder eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durchgeführt werden kann. Detailinformationen wie Kilometerstand, Mängel, etc. dürfen nicht herausgegeben werden.


2 Möglichkeiten, um an eine Zweitschrift des gewünschten Untersuchungsberichts zu kommen:

1. Lassen Sie den Untersuchungsbericht von der GTÜ direkt zu Ihrer Zulassungsstelle schicken
  • Anruf bei GTÜ-Zentrale unter 0711/ 97676-571 (Mo-Fr von 8:00 bis 18:00 Uhr)
  • Sie benötigen dazu folgende Daten:
    • FIN des Kfz und das amtliche Kennzeichen zum Zeitpunkt der Untersuchung (falls das Kfz damals angemeldet war)
    • die Fax- und Telefonnummer Ihrer Zulassungsstelle


2. Lassen Sie sich den Untersuchungsbericht von einem GTÜ-Prüfingenieur erneut ausdrucken.

Dazu müssen Sie als Halter zum Zeitpunkt der Untersuchung
  • Kopien des Fahrzeugscheins oder des Fahrzeugsbriefs vorlegen
  • und eine Kopie Ihres Personalausweises.

Bei zwischenzeitlichem Halterwechsel
  • Kopien des Fahrzeugscheins oder des Fahrzeugsbriefs vorlegen
  • und eine Kopie Ihres Personalausweises
  • und eine ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung des ehemaligen Halters
    (den Vordruck finden Sie unter folgendem Link)
  • und eine Kopie des Kaufvertrags
  • und eine Kopie des Personalausweises des ehemaligen Halters.




Kontakt:

Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Brehme
Ulmenstraße 7
49088 Osnabrück
Handy: 0170 4900 194
e-mail: info@ib-brehme.de
Web: http://www.ib-brehme.de